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Ad-hoc-Publizität

Ad-hoc-Publizität Logo #42000 Als Ad-hoc-Publizität werden die Publizitätspflichten von Emittenten, die im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt sind, bezeichnet. Die aus diesen Pflichten resultierenden Mitteilungen werden als Ad-hoc-Mitteilung, Börsenmitteilung oder oft auch Pflichtmitteilung bezeichnet. == Ad-hoc-Meldung == Häufig verbreiten Aktiengesellschaf...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizität

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Ad-hoc-Publizität Logo #40206In §15 des Wertpapierhandelsgesetzes steht, dass Emittenten eines Wertpapiers verpflichtet sind, Tatsachen die den Kurs erheblich beeinflussen können, umgehend anzuzeigen. Bevor eine Veröffent..
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

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Ad-hoc Publizität Logo #42012Lt. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Emittenten von Finanzinstrumenten, die zum Handel im Amtlichen oder im Geregelten Markt (nicht jedoch im Freiverkehr) zugelassen sind, die sie unmittelbar betreffenden kursrelevanten Informationen unverzüglich veröffentlichen. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität soll dem Missb...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

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Ad-hoc-Publizität Logo #42065Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Emittenten zur 'Ad-hoc-Publizität', also zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur 'Insidern' bekannt s...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Ad-hoc-Publizität Logo #42134Ad-học-Publizität, Verpflichtung jedes Emittenten von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren, alle ihn unmittelbar betreffenden Insiderinformationen gemäß § 13 Wertpapierhandelsgesetz unverzüglich zu veröffentlichen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Ad-hoc Publizität Logo #42219Ereignisse, die den Kurs einer Aktie maßgeblich verändern könnten, sie müssen unverzüglich von der AG bekannt gemacht werden, um Insidergeschäfte zu verhindern.
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Ad-hoc-Publizität Logo #42303[die; lateinisch] kapitalmarktrechtliche Informationspflicht; soll neben Zwischen- und Jahresschlussberichten sicherstellen, dass für den Kapitalmarkt wichtige Unternehmensereignisse unverzüglich publik gemacht werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Ad hoc-Publizität Logo #42523Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Emittenten zur Ad hoc-Publizität, also zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur Insidern bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42523

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Ad-hoc-Publizität Logo #42487Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Emittenten zur Ad-hoc-Publizität, also zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten, die das Unternehmen unmittelbar betreffen und den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur "Insidern" bekannt sind, die diesen Wissensvorspr...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42487
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